Nach den Empfehlungen des VDST gelten für die ärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU) folgenden Gültigkeiten

  • 1 Jahr, wenn Du unter 16 Jahre alt bist.
  • 3 Jahren, wenn Du zwischen 18 und 39 Jahre alt bist.
  • 1 Jahr, wenn Du mindestens 40 Jahre alt bist.

Ausschlaggebend ist die ärztlich bescheinigte Gültigkeitsdauer, sollte diese kürzer ausfallen als wie vom VDST empfohlen. Vor Tauchausfahrten wird der verantwortliche Tauchlehrer die Gültigkeit der TTU überprüfen.

Wichtige Informationen und diverse Formulare sind auf der Internetseite des VDST zu finden.
https://www.vdst.de/erleben/tauchen-lernen/bin-ich-tauchtauglich/

Für Jugendliche und Kinder:
Erklärung zum Gesundheitszustand
Tauchtauglichkeitsuntersuchung Kinder / Jugendliche (Vorlage für den Arzt)

Für Erwachsene:
Tauchtauglichkeit